VO (EU) 2017/390
Delegierte Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute, die bankartige Nebendienstleistungen anbieten
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2016
FundstelleAbl. 2017/L 065
Alle Normen
- TITEL IEIGENKAPITALANFORDERUNGEN FÜR ALLE ZENTRALVERWAHRER NACH ARTIKEL 47 DER VERORDNUNG (EU) NR. 909/2014
- TITEL IIZUSÄTZLICHE EIGENKAPITALANFORDERUNG AN ZENTRALVERWAHRER, DIE BANKARTIGE NEBENDIENSTLEISTUNGEN ERBRINGEN DÜRFEN, UND AN BENANNTE KREDITINSTITUTE NACH ARTIKEL 54 DER VERORDNUNG (EU) NR. 909/2014
- TITEL IIIAUFSICHTSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE ODER ZENTRALVERWAHRER MIT GENEHMIGUNG ZUM ERBRINGEN BANKARTIGER NEBENDIENSTLEISTUNGEN NACH ARTIKEL 59 DER VERORDNUNG (EU) NR. 909/2014
- KAPITEL ISICHERHEITEN UND ANDERE GLEICHWERTIGE FINANZMITTEL FÜR KREDIT- UND LIQUIDITÄTSRISIKEN
- KAPITEL IIAUFSICHTSRECHTLICHER RAHMEN FÜR DAS KREDIT- UND LIQUIDITÄTSRISIKO
- ABSCHNITT 1Kreditrisiko
- Unterabschnitt 1Messung der Kreditrisiken
- Unterabschnitt 2Überwachung der Kreditrisiken
- Unterabschnitt 3Steuerung der Innertageskreditrisiken
- Unterabschnitt 4Potenziell verbleibende Kreditrisikopositionen
- Unterabschnitt 5Rückzahlungsverfahren und Strafzinssätze
- Unterabschnitt 6Meldung des Kreditrisikos
- Unterabschnitt 7Öffentliche Bekanntmachung
- ABSCHNITT 2Liquiditätsrisiko
- Unterabschnitt 1Messung der Innertagesliquiditätsrisiken
- Unterabschnitt 2Überwachung der Innertagesliquiditätsrisiken
- Unterabschnitt 3Steuerung der Liquiditätsrisiken
- Unterabschnitt 4Meldung der Liquiditätsrisiken
- Unterabschnitt 5Öffentliche Bekanntmachung
- Unterabschnitt 6Schlussbestimmungen