Artikel 31 VO (EU) 2017/390
Messung der Übernachtliquiditätsrisiken
Was die Übernachtliquiditätsrisiken betrifft, vergleicht der Bankdienstleister eines Zentralverwahrers laufend für jede Abwicklungswährung der Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme, für die der Bankdienstleister eines Zentralverwahrers als Verrechnungsstelle fungiert, seine liquiden Mittel mit seinem Liquiditätsbedarf, wenn dieser Bedarf auf die Inanspruchnahme von Übernachtkrediten zurückgeht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.