Artikel 40 VO (EU) 2017/390

Öffentliche Bekanntmachung

Bankdienstleister von Zentralverwahrern geben einmal jährlich eine umfassende qualitative Stellungnahme ab, die beschreibt, wie die Liquiditätsrisiken, einschließlich der Innertagesliquiditätsrisiken, gemessen, überwacht und gesteuert werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.