Artikel 40 VO (EU) 2017/390
Öffentliche Bekanntmachung
Bankdienstleister von Zentralverwahrern geben einmal jährlich eine umfassende qualitative Stellungnahme ab, die beschreibt, wie die Liquiditätsrisiken, einschließlich der Innertagesliquiditätsrisiken, gemessen, überwacht und gesteuert werden.
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