Artikel 12 VO (EU) 2017/392
Compliance-, interne Kontrollfunktion und interne Auditfunktion
1. Ein Zulassungsantrag umfasst eine Beschreibung der Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers für die interne Meldung von Verstößen nach Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
2. In einem Zulassungsantrag sind die folgenden Informationen zu den internen Prüfstrategien und -verfahren des beantragenden Zentralverwahrers nach Artikel 51 zu nennen, darunter:
- a)
- eine Beschreibung der Instrumente für die Überwachung und Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Prüfsysteme des beantragenden Zentralverwahrers;
- b)
- eine Beschreibung der Instrumente für Kontrolle und Schutz der Informationsverarbeitungssysteme des beantragenden Zentralverwahrers;
- c)
- eine Beschreibung der Entwicklung und Anwendung der Methode für die interne Prüfung des beantragenden Zentralverwahrers;
- d)
- ein dreijähriges Arbeitsprogramm der internen Auditfunktion für die Zeit ab Antragstellung;
- e)
- eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen jeder einzelnen für die interne Prüfung nach Artikel 47 Absatz 3 Buchstabe d im Rahmen der Überwachung des Prüfausschusses nach Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b zuständigen Person.
3. Ein Zulassungsantrag umfasst die folgenden Angaben zur Compliance und internen Kontrollfunktion des beantragenden Zentralverwahrers nach Artikel 47 Absatz 3 Buchstabe c:
- a)
- eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen der für Compliance und die interne Kontrollfunktion zuständigen Personen sowie sämtlicher anderer an den Compliance-Bewertungen beteiligter Mitarbeiter, einschließlich einer Erläuterung der Mittel, anhand derer die Unabhängigkeit der Compliance- und internen Kontrollfunktion von den übrigen Unternehmenseinheiten sichergestellt wird;
- b)
- die Strategien und Verfahren der Compliance- und internen Kontrollfunktion, einschließlich einer Beschreibung der Compliance-Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;
- c)
- falls vorhanden, den jüngsten internen Bericht der Beauftragten für Compliance und interne Kontrolle oder etwaiger anderer an Compliance-Bewertungen beim beantragenden Zentralverwahrer beteiligten Mitarbeiter.
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