Artikel 33 VO (EU) 2017/392
Operationelle Risiken
1. Ein Zulassungsantrag umfasst einen Nachweis dafür, dass der beantragende Zentralverwahrer die Anforderungen an das Management operationeller Risiken gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel X dieser Verordnung erfüllt.
2. Ein Zulassungsantrag umfasst außerdem die folgenden Informationen zu der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe p genannten Liste mit Dienstleistungen:
- a)
- eine Kopie der Auslagerungsvereinbarungen;
- b)
- die für die Überwachung des Leistungsumfangs der ausgelagerten Dienstleistungen und Tätigkeiten eingesetzten Methoden.
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