Artikel 33 VO (EU) 2017/392

Operationelle Risiken

1. Ein Zulassungsantrag umfasst einen Nachweis dafür, dass der beantragende Zentralverwahrer die Anforderungen an das Management operationeller Risiken gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel X dieser Verordnung erfüllt.

2. Ein Zulassungsantrag umfasst außerdem die folgenden Informationen zu der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe p genannten Liste mit Dienstleistungen:

a)
eine Kopie der Auslagerungsvereinbarungen;
b)
die für die Überwachung des Leistungsumfangs der ausgelagerten Dienstleistungen und Tätigkeiten eingesetzten Methoden.

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