ANHANG II VO (EU) 2017/392
Aufzeichnungen über Nebendienstleistungen eines Zentralverwahrers
(Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014)
Nr. | Nebendienstleistungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 909/2014 | Art der Aufzeichnungen |
---|---|---|
1 | Betrieb eines Wertpapierdarlehensmechanismus, als Mittler unter den Teilnehmern an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem fungierend |
|
2 | Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten, als Mittler für die Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem fungierend |
|
3 | Auftragsabgleich ( „settlement matching” ), elektronische Anweisungsübermittlung (Anweisungsrouting), Geschäftsbestätigung, Geschäftsüberprüfung |
|
4 | Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschafterverzeichnissen |
|
5 | Unterstützung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Hauptversammlungen und Informationsdienstleistungen |
|
6 | Dienstleistungen im Zusammenhang mit Neuemissionen, einschließlich Zuteilung und Verwaltung von ISIN-Codes und ähnlichen Codes |
|
7 | Elektronische Anweisungsübermittlung und -abwicklung, Gebühreneinzug und -bearbeitung sowie diesbezügliche Meldungen |
|
8 | Einrichtung von Zentralverwahrer-Verbindungen, Angebot, Führung oder Betrieb von Depotkonten im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, Verwaltung von Sicherheiten, andere Nebendienstleistungen |
|
9 | Erbringung allgemeiner Mittler-Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten |
|
10 | Erstellen aufsichtsrechtlich vorgeschriebener Berichte und Meldungen |
|
11 | Übermittlung von Informationen, Daten und Statistiken an Marktforschungsstellen, Statistikbehörden oder andere staatliche und zwischenstaatliche Stellen |
|
12 | Erbringung von IT-Dienstleistungen |
|
13 | Bereitstellung von Geldkonten für Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem und Inhaber von Depotkonten sowie Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Anhangs I Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) von diesen |
|
14 | Bereitstellung von Geldkrediten für eine Rückzahlung spätestens am folgenden Geschäftstag, Geldkredite zur Vorfinanzierung von Kapitalmaßnahmen sowie Wertpapierleihe im Sinne des Anhangs I Nummer 2 der Richtlinie 2013/36/EU an Inhaber von Depotkonten |
|
15 | Zahlungsdienste im Sinne des Anhangs I Nummer 4 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Geld- und Devisengeschäfte |
|
16 | Bürgschaften und Kreditzusagen im Sinne des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte |
|
17 | Liquiditäts- und Finanzplanung in Bezug auf Devisen und Wertpapiere im Sinne des Anhangs I Nummer 7 Buchstaben b und e der Richtlinie 2013/36/EU im Zusammenhang mit dem Management der Wertpapierhandelsbestände von Teilnehmern |
|
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.