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Artikel 23 VO (EU) 2017/460

Berechnung des Markträumungspreises an Kopplungspunkten

Artikel 22Artikel 24

Der Markträumungspreis für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt wird anhand der folgenden Formel berechnet:

    Pcl = PR,au + AP

Dabei gilt:

    Pcl ist der Markträumungspreis;

    PR,au ist der anwendbare Reservepreis für ein Standardkapazitätsprodukt, der zum Zeitpunkt der Versteigerung dieses Produkts veröffentlicht wird;

    AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.

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Artikel 22Artikel 24

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Impressum
Artikel 20
Ausgleich des Regulierungskontos

  • KAPITEL V
    PREISFESTSETZUNG FÜR GEBÜNDELTE KAPAZITÄTEN UND FÜR KAPAZITÄTEN AN VIRTUELLEN KOPPLUNGSPUNKTEN
  • Artikel 21
    Preisfestsetzung für gebündelte Kapazitäten
    Artikel 22
    Preisfestsetzung für Kapazitäten an virtuellen Kopplungspunkten

  • KAPITEL VI
    MARKTRÄUMUNGSPREIS UND ZU ZAHLENDER PREIS
  • Artikel 23
    Berechnung des Markträumungspreises an Kopplungspunkten
    Artikel 24
    Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten
    Artikel 25
    Bedingungen für das Anbieten zu zahlender Preise

  • KAPITEL VII
    BESTIMMUNGEN FÜR KONSULTATIONEN
  • Artikel 26
    Regelmäßige Konsultationen
    Artikel 27
    Regelmäßige Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörde
    Artikel 28
    Konsultation zu Abschlägen, Multiplikatoren und saisonalen Faktoren

  • KAPITEL VIII
    BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
  • Artikel 29
    Vor der jährlichen Auktion für Jahreskapazität zu veröffentlichende Informationen
    Artikel 30
    Vor der Entgeltperiode zu veröffentlichende Informationen
    Artikel 31
    Art der Veröffentlichung
    Artikel 32
    Veröffentlichungsfrist

  • KAPITEL IX
    NEU ZU SCHAFFENDE KAPAZITÄT
  • Artikel 33
    Entgeltgrundsätze für neu zu schaffende Kapazität

  • KAPITEL X
    SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
  • Artikel 34
    Methoden und Parameter bei der Festlegung der zulässigen Erlöse oder der Zielerlöse von Fernleitungsnetzbetreibern
    Artikel 35
    Bestehende Verträge
    Artikel 36
    Beobachtung der Durchführung
    Artikel 37
    Befugnis zur Gewährung von Freistellungen
    Artikel 38
    Inkrafttreten
    Schlussformel (nicht amtlich)

    • Bundesrecht Deutschland
    • Landesrecht Bayern
    • Europäisches Primärrecht
    • Europäisches Sekundärrecht

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