Artikel 24 VO (EU) 2017/460

Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten

Der für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt zu zahlende Preis wird anhand einer der folgenden Formeln berechnet:

a)
bei Anwendung des Ansatzes eines variablen zu zahlenden Preises:

Pflo = PR,flo + AP

Dabei gilt:

    Pflo ist der variable zu zahlende Preis;

    PR,flo ist der Reservepreis für ein Standardkapazitätsprodukt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem das Produkt genutzt werden kann;

    AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.

b)
Bei Anwendung fester zu zahlender Preise:

Pfix = (PR,y × IND) + RP + AP

Dabei gilt:

    Pfix ist der feste zu zahlende Preis;

    PR,y ist der anwendbare Reservepreis für ein Jahres-Standardkapazitätsprodukt, der zum Zeitpunkt der Versteigerung dieses Produkts veröffentlicht wird;

    IND ist das Verhältnis zwischen dem gewählten Index zum Zeitpunkt der Nutzung und demselben Index zum Zeitpunkt der Versteigerung;

    RP ist der Risikoaufschlag, der den Vorteil der Sicherheit hinsichtlich der Höhe des Fernleitungsentgelts widerspiegelt und mindestens 0 betragen muss;

    AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.