ANHANG II VO (EU) 2017/565
Kosten und Gebühren
Festgestellte Kosten, die einen Teil der den Kunden mitzuteilenden Kosten bilden sollen (1)
Mitzuteilende Kostenpunkte | Beispiele: | |
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Einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung | Alle Kosten und Gebühren, die der Wertpapierfirma am Anfang und am Ende der erbrachten Wertpapierdienstleistung gezahlt wurden. | Depotgebühr, Kündigungsgebühr und Umstellungskosten(2). |
Fortlaufende Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung | Alle fortlaufenden Kosten und Gebühren, die der Wertpapierfirma hinsichtlich der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen gezahlt werden. | Verwaltungsgebühren, Beratungshonorar, Depotgebühren. |
Alle Kosten im Zusammenhang mit Geschäften, die im Zuge der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung eingeleitet wurden | Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Geschäften, die von der Wertpapierfirma oder anderen Parteien ausgeführt wurden. | Maklerprovisionen(3), an den Vermögensverwalter gezahlte Bei- und Austrittsgebühren, Plattformgebühren, Aufschläge (im Transaktionspreis enthalten), Stempelsteuer, Transaktionssteuer und Wechselgebühren. |
Alle Kosten im Zusammenhang mit Nebendienstleistungen | Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Nebendienstleistungen, die in den oben genannten Kosten nicht enthalten sind. |
Forschungskosten. Verwahrungsgebühren. |
Nebenkosten. | Leistungsprämien |
Mitzuteilende Kostenpunkte | Beispiele: | |
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Einmalige Kosten | Alle Kosten und Gebühren (im Preis des Finanzinstruments enthalten oder zusätzlich zu dessen Preis), die dem Produktlieferanten zu Anfang oder am Ende der Investition in das Finanzinstrument gezahlt werden. | Vorläufige Verwaltungsgebühren, Strukturierungsbeiträge(4), Vertriebsgebühr. |
Fortlaufende Kosten | Alle fortlaufenden Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzprodukts, die während der Investition in das Finanzinstrument vom Wert des Finanzinstruments abgezogen werden. | Verwaltungsgebühren, Dienstleistungskosten, Tauschgebühren, Kosten und Steuern für Wertpapierleihe, Finanzierungskosten. |
Alle Kosten im Zusammenhang mit den Geschäften | Alle Kosten und Gebühren, die infolge von Erwerb und Veräußerung von Anlagen entstehen. | Maklerprovisionen, vom Fonds gezahlte Bei- und Austrittsgebühren, im Transaktionspreis enthaltene Aufschläge, Stempelsteuer, Transaktionssteuer und Wechselgebühren. |
Nebenkosten. | Leistungsprämien |
Fußnote(n):
- (1)
Es sollte beachtet werden, dass bestimmte Kostenpunkte in beiden Tabellen erscheinen, aber nicht doppelt vorhanden sind, da sie sich jeweils auf die Kosten des Produkts und die Kosten der Dienstleistung beziehen. Beispiele dafür sind Verwaltungsgebühren (in Tabelle 1 bezieht sich dies auf Verwaltungsgebühren, die von einer Wertpapierfirma, die ihren Kunden Portfoliomanagement als Dienstleistung anbietet, berechnet wird, während es sich in Tabelle 2 auf Verwaltungsgebühren bezieht, die ein Vermögensverwalter seinen Anlegern berechnet) und Maklerprovisionen (in Tabelle 1 wird sich hierbei auf Provisionen bezogen, die einer Wertpapierfirma entstehen wenn diese im Auftrag ihrer Kunden handelt, während sich Tabelle 2 auf Provisionen bezieht, die von Wertpapierfonds gezahlt werden wenn im Auftrag des Fonds gehandelt wird).
- (2)
Die Umstellungskosten sind als Kosten (falls zutreffend) zu verstehen, die den Anlegern entstehen wenn sie von einer Wertpapierfirma zu einer anderen Wertpapierfirma wechseln.
- (3)
Maklerprovisionen sind als Kosten zu verstehen, die von Wertpapierfirmen für die Ausführung von Aufträgen in Rechnung gestellt werden.
- (4)
Strukturierungsbeiträge sind als Gebühren zu verstehen, die von Herstellern strukturierter Wertpapierprodukte für das Strukturieren der Produkte in Rechnung gestellt werden. Diese können ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen des Herstellers abdecken.
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