VO (EU) 2017/565
Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2016
FundstelleAbl. 2017/L 087
Alle Normen
- KAPITEL IGELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
- ABSCHNITT 1Organisation
- ABSCHNITT 2Auslagerung
- ABSCHNITT 3Interessenkonflikte
- KAPITEL IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON WERTPAPIERFIRMEN
- ABSCHNITT 1Information von Kunden und potenziellen Kunden
- ABSCHNITT 2Anlageberatung
- ABSCHNITT 3Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit
- ABSCHNITT 4Berichtspflichten gegenüber den Kunden
- ABSCHNITT 5Bestmögliche Ausführung
- ABSCHNITT 6Bearbeitung von Kundenaufträgen
- ABSCHNITT 7Geeignete Gegenparteien
- ABSCHNITT 8Aufzeichnungen
- ABSCHNITT 9KMU-Wachstumsmärkte
- KAPITEL IVBETRIEBLICHE VERPFLICHTUNGEN FÜR HANDELSPLÄTZE
- KAPITEL VPOSITIONSMELDUNGEN BEI WARENDERIVATEN
- KAPITEL VIDATENLIEFERPFLICHTEN FÜR DATENBEREITSTELLUNGSDIENSTLEISTER
- KAPITEL VIIZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Maßgebliche Beurteilungszeiträume (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 der Richtlinie 2014/65/EU)
Artikel 89
Transparenzpflicht (Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 Absatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU)