Artikel 1 VO (EU) 2017/6

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. In dieser Verordnung wird der Zeitplan für die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) in den in Anhang I aufgeführten Kernnetzkorridoren festgelegt.

2. Die fahrzeugseitige ERTMS-Ausrüstung gemäß Anhang III Nummer 7.3.3 des Beschlusses 2012/88/EU fällt nicht unter diese Verordnung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.