Artikel 1 VO (EU) 2017/6
Gegenstand und Anwendungsbereich
1. In dieser Verordnung wird der Zeitplan für die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) in den in Anhang I aufgeführten Kernnetzkorridoren festgelegt.
2. Die fahrzeugseitige ERTMS-Ausrüstung gemäß Anhang III Nummer 7.3.3 des Beschlusses 2012/88/EU fällt nicht unter diese Verordnung.
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