ANHANG VIII VO (EU) 2017/656

Muster und Datenaufbau für den Datenaustausch über das Binnenmarktinformationssystem

Das Binnenmarktinformationssystem erlaubt den Austausch wenigstens der folgenden Daten zwischen Genehmigungsbehörden; der Aufbau und die Nummerierung der Daten sind zu beachten.

1. Marke(n) (Handelsmarke(n) des Herstellers): …

2. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

3. Firmenname des Herstellers: …

3.1. Postanschrift/Straße und Hausnummer des Herstellers: …

3.1.1. Postleitzahl: …

3.1.2. Land/Region: …

4. Gegebenenfalls Name des bevollmächtigten Vertreters des Herstellers: …

4.1. Postanschrift/Straße und Hausnummer des bevollmächtigten Vertreters des Herstellers: …

4.1.1. Postleitzahl: …

4.1.2. Land/Region: …

5. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

5.1. Postanschrift(en)/Straße(n) und Hausnummer(n) der Montage-/Fertigungsstätte(n) …

5.1.1. Postleitzahl(en): …

5.1.2. Land (Länder)/Region(en): …

6. Motortypbezeichnung/Motorenfamilienbezeichnung/FT (1) (2): …

7. Klasse und Unterklasse des Motortyps/der Motorenfamilie (1) (3): …

7.1. Motorkennnummer des geprüften Motors (4): …

8. EU-Typgenehmigung: erteilt/erweitert/verweigert/zurückgenommen (1) (5)

8.1. Datum der Erteilung/Erweiterung/Änderung/Versagung/Zurücknahme (1) der EU-Typgenehmigung (5)

9. Nummer der EU-Typgenehmigung (außer bei Versagung) (5): …

10. Emissionsstufe: V/SPE (1) (5)

11. Ausnahmeregelung für neue technische Lösungen oder Konzepte gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/1628 (5) (6)

11.1 Genehmigung ist gültig bis zum TT.MM.JJJJ (5) (6)

11.2. Beschränkungen der Gültigkeit (5) (6): …

11.3. Gewährte Ausnahmeregelungen (5) (6): …

12.
Endergebnis der Emissionsprüfung (7)

12.1 Ergebnis für Emissionen je Zyklus
EmissionenCO (g/kWh)HC (g/kWh)NOx (g/kWh)HC + NOx (g/kWh)PM (g/kWh)PN #/kWhPrüfung Zyklus
Endergebnis der Prüfung für NRSC mit DF
Endergebnis der Prüfung für NRTC mit DF

12.2 CO2-Ergebnis: …

Erläuterungen zu Anhang VIII

(Fußnotenzeichen, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht anzugeben sind)

(1)
Nicht verwendete Wahlmöglichkeiten durchstreichen oder nur die verwendeten Möglichkeiten angeben.
(2)
Angabe der Motortypbezeichnung/Motorenfamilienbezeichnung entsprechend den Positionen 1.6 und 3.1.1 des Beschreibungsbogens gemäß Anhang I Anlage 3.
(3)
Zutreffende Wahlmöglichkeit für die Klasse und Unterklasse gemäß Position 1.7 des Beschreibungsbogens nach Anhang I Anlage 3 Teil A angeben.
(4)
Information aus Anhang VI Anlage 1 Position 2.2 angeben (Prüfbericht).
(5)
Entsprechenden Wert des EU-Typgenehmigungsbogens gemäß Anhang IV angeben.
(6)
Diese Position nur für die Typgenehmigung eines Motortyps oder einer Motorenfamilie angeben, für den oder die gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/1628 eine Ausnahme aufgrund neuer technischer Lösungen oder neuer Konzepte erteilt wurde.
(7)
Information aus Anhang VI Anlage 1 Abschnitt 11 angeben (Prüfbericht).

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