Artikel 1 VO (EU) 2017/78
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Verwaltungsvorschriften für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen bezüglich der auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme sowie von für solche Fahrzeuge ausgelegten und gebauten auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten und von Bauteilen für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme festgelegt.
Ferner werden einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/758 hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der Daten der Benutzer von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen festgelegt.
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