Artikel 4 VO (EU) 2017/78
EG-Typgenehmigungszeichen
Jedes Bauteil oder jede selbstständige technische Einheit, das/die einem Typ entspricht, für den die jeweilige EG-Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung erteilt worden ist, muss ein EG-Typgenehmigungszeichen gemäß dem Muster in Anhang II Teil 3 tragen.
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