ANHANG IX VO (EU) 2017/79

In Artikel 2 genannte Fahrzeugklassen

Beschussgeschützte Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, gemäß Anhang II Teil A Abschnitt 5.2 der Richtlinie 2007/46/EG, ausgerüstet mit Sicherheitssonderverglasung der Klasse BR 7 gemäß der Klassifikation in der Europäischen Norm EN 1063:2000 (Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss) und mit Bauteilen, die der Europäischen Norm EN 1522:1999 (Fenster, Türen, Abschlüsse — Durchschusshemmung), wenn diese Fahrzeuge aufgrund ihrer besonderen Verwendung die Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/758 und dieser Verordnung nicht erfüllen können.

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