Artikel 4 VO (EU) 2017/881

Datenquellen

Die Mitgliedstaaten berichten über jede Datenquelle, die für Erhebung von Daten verwendet wird, die für Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 notwendig sind, insbesondere um:

a)
den wesentlichen Merkmalen zu entsprechen, die in Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 aufgeführt sind,
b)
die Zielpopulation zu repräsentieren,
c)
die einschlägigen technischen Spezifikationen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 zu erfüllen und
d)
zur Bereitstellung von Daten für das Programm der statistischen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2017/712 beizutragen.

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