Artikel 24 VO (EU) 2017/891
Rechnungsführung
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erzeugerorganisationen die nationalen Regeln für die kostenbasierte Rechnungsführung beachten, die es unabhängigen Prüfern ermöglichen, alle Ausgaben und Einnahmen unmittelbar zu identifizieren, zu prüfen und zu bestätigen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.