Artikel 24 VO (EU) 2017/891

Rechnungsführung

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erzeugerorganisationen die nationalen Regeln für die kostenbasierte Rechnungsführung beachten, die es unabhängigen Prüfern ermöglichen, alle Ausgaben und Einnahmen unmittelbar zu identifizieren, zu prüfen und zu bestätigen.

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