Artikel 42 VO (EU) 2017/891
Geltungsbereich
In diesem Abschnitt sind die Bestimmungen für Marktrücknahmen nach Artikel 33 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe f und die kostenlose Verteilung nach Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegt.
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