ANHANG II VO (EU) 2018/1063
Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 1 wird der Text in Spalte G3 der Zeile zu Datenelement 1/6 gestrichen;
- (2)
-
in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 2 erhält die Zeile zu Datenelement 2/2 folgende Fassung:
2/2 Zusätzliche Informationen 44 A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
B
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
A
XY
- (3)
-
in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 2 erhält die Zeile zu Datenelement 2/3 folgende Fassung:
2/3 Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Bezugnahmen 44 A
[7]
[8]
X
A
[7]
X
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7] [9]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
X
A
[7]
XY
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
X
A
Y
A
X
A
X
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
[7]
XY
A
X
A
[7] [9]
XY
- (4)
-
in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 werden an die Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 3 folgende Zeilen angefügt:
3/45 Kennnummer des Sicherheitsleistenden A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
3/46 Kennnummer der Person, die die Abgabe entrichtet A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
A
Y
- (5)
-
in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 wird an die Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 5 folgende Zeile angefügt:
5/31 Datum der Annahme A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
A
XY
[51]
- (6)
- in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 7 wird der Text in Spalte D3 der Zeile zu Datenelement 7/1 gestrichen;
- (7)
- in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 7 wird der Text in Spalte D3 der Zeile zu Datenelement 7/19 gestrichen;
- (8)
- in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 8 wird der Text in Spalte H2 der Zeilen zu den Datenelementen 8/2 und 8/3 gestrichen;
- (9)
- in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 Tabelle mit den Datenanforderungen für Gruppe 8 wird die Zeile zu Datenelement 8/7 „Abschreibung” gestrichen;
- (10)
-
in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 2 wird folgende Anmerkung angefügt:
[51] Dieses Datenelement ist nur in ergänzenden Anmeldungen zu verwenden. - (11)
-
in Titel II Datenanforderungen Gruppe 1 Datenelement 1/6 „Positionsnummer” werden die Worte „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1-A3, B1-B4, C1, D1, D2, E1, E2 F1a bis F1d, F2a bis F2c, F3a, F4a, F4b, F4d, F5, G3 bis G5, H1 bis H6 und I1:” durch die Worte
„Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1 bis B4, C1, D1, D2, E1, E2, F1a bis F1d, F2a bis F2c, F3a, F4a, F4b, F4d, F5, G4, G5, H1 bis H6 und I1:” ersetzt;
- (12)
-
in Titel II Datenanforderungen Gruppe 2 wird das Datenelement 2/1 „Vereinfachte Anmeldung/Vorpapiere” wie folgt geändert:
- a)
-
vor der Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D1 bis D3:” wird folgender Wortlaut eingefügt:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 und H1:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung.
Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
- b)
-
die Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2” und der Text unter dieser Überschrift erhalten folgende Fassung:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte E2:
Hier ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), die für die Waren vor deren Ankunft im Zollgebiet der Union abgegeben wurde(n), anzugeben.
Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben, sofern sie der Person, die das Manifest einreicht, bekannt ist.
Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft das Manifest oder der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung bzw. der Zollanmeldung, sind die jeweiligen Positionsnummern in der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung anzugeben, sofern sie der Person, die das elektronische Manifest einreicht, bekannt sind.
- c)
-
die Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G3” und der Text unter dieser Überschrift erhalten folgende Fassung:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte G3:
Unbeschadet des Artikels 139 Absatz 4 des Zollkodex ist die MRN der summarische(n) Eingangsanmeldung(en) oder, in den in Artikel 130 des Zollkodex aufgeführten Fällen, die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung(en), die für die Waren abgegeben wurden, anzugeben.
Wurde eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung gemäß Artikel 145 Absatz 3 des Zollkodex für die betreffenden Waren abgegeben, ist die Referenznummer dieser Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung. anzugeben.
Betrifft die Gestellungsmitteilung nicht alle in der ursprünglichen Anmeldung genannten Warenpositionen, gibt die Person, die die Waren gestellt, die betreffende(n) Positionsnummer(n) an, die den Waren in der ursprünglichen Anmeldung zugeordnet wurde(n).
- (13)
-
in Titel II Datenanforderungen Gruppe 2 Datenelement 2/3 „Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Bezugnahmen” wird vor der Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1, H1 bis H5 und I1:” folgender Wortlaut eingefügt:
Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 und H1:
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen und Bescheinigungen.
Diese Angaben müssen einen Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat, die Geltungsdauer der betreffenden Genehmigung oder Bescheinigung, den Betrag oder die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten.
- (14)
-
in Titel II Datenanforderungen Gruppe 3 wird folgender Text angefügt:
- 3/45.
- Kennnummer des Sicherheitsleistenden
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Nummer 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Abgabe entrichtet, sofern es sich dabei nicht um den Anmelder handelt.- 3/46.
- Kennnummer der Person, die Abgabe entrichtet
- (15)
-
in Titel II Datenanforderungen Gruppe 5 wird folgender Text angefügt:
- 5/31.
- Datum der Annahme
- (16)
- in Titel II Datenanforderungen Gruppe 7 Datenelement 7/1 „Umladungen” werden die Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte D3:” und der Text unter dieser Überschrift gestrichen;
- (17)
- in Titel II Datenanforderungen Gruppe 7 Datenelement 7/19 „Andere Ereignisse bei der Beförderung” werden die Überschrift „Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte D3:” und der Absatz unter dieser Überschrift gestrichen;
- (18)
- in Titel II Datenanforderungen Gruppe 8 werden die Überschrift zu Datenelement 8/7 „Abschreibung” und der Text unter dieser Überschrift gestrichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.