ANHANG II VO (EU) 2018/1146
Jahresbericht — Teil A
Diese Vordrucke bilden Teil A des Jahresberichts, den die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission bis zum 15. November eines jeden Jahres in dem Jahr übermitteln, das auf das Kalenderjahr folgt, auf das sich der Bericht bezieht. Sie basieren auf den Berichtspflichten gemäß Artikel 54 Buchstabe b und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.- 1.
- Verwaltungstechnische Angaben
Tabelle 1.1 | Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Titel I Kapitel II Abschnitt 3 und Titel II Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (für den Sektor Obst und Gemüse). |
---|---|
Tabelle 1.2 | Änderungen im Zusammenhang mit der nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme für operationelle Programme |
- 2.
- Angaben zu Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
Tabelle 2.1 | Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 2.2 | Länderübergreifende Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.3 | Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.4 | Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.5 | Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
- 3.
- Angaben zu den Ausgaben
Tabelle 3.1 | Ausgaben für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 3.2 | Gesamtausgaben im Rahmen der operationellen Programme für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 3.3 | Gesamtausgaben für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
Tabelle 3.4 | Rücknahmen |
- 4.
- Überwachung der operationellen Programme/Anerkennungspläne
Tabelle 4.1 | Indikatoren betreffend Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 4.2 | Indikatoren für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
Erläuterungen
Abkürzungen
Gemeinsame Marktorganisation | GMO |
Erzeugergruppierung/-gemeinschaft | EG |
Erzeugerorganisation | EO |
Länderübergreifende Erzeugerorganisation | LEO |
Vereinigung von Erzeugerorganisationen | VEO |
Länderübergreifende Vereinigung von Erzeugerorganisationen | LVEO |
Betriebsfonds | BF |
Operationelles Programm | OP |
Wert der vermarkteten Erzeugung | WVE |
Mitgliedstaat | MS |
Ländercodes
Ländername (Ausgangssprache) | Kurzbezeichnung (deutsch) | Code |
---|---|---|
Belgique/België | Belgien | BE |
България(*) | Bulgarien | BG |
Česká republika | Tschechische Republik | CZ |
Danmark | Dänemark | DK |
Deutschland | Deutschland | DE |
Eesti | Estland | EE |
Éire/Ireland | Irland | IE |
Ελλάδα(*) | Griechenland | EL |
España | Spanien | ES |
France | Frankreich | FR |
Italia | Italien | IT |
Κύπρος(*) | Zypern | CY |
Latvija | Lettland | LV |
Lietuva | Litauen | LT |
Luxembourg | Luxemburg | LU |
Magyarország | Ungarn | HU |
Malta | Malta | MT |
Nederland | Niederlande | NL |
Österreich | Österreich | AT |
Polska | Polen | PL |
Portugal | Portugal | PT |
Republika Hrvatska | Kroatien | HR |
România | Rumänien | RO |
Slovenija | Slowenien | SI |
Slovensko | Slowakei | SK |
Suomi/Finland | Finnland | FI |
Sverige | Schweden | SE |
United Kingdom | Vereinigtes Königreich | UK |
Regionencodes
Vlaams Gewest | BE2 |
Région Wallonne | BE3 |
Identifikationsnummer (ID) von EO, LEO, VEO, LVEO und EG
Jede EO, LEO, VEO, LVEO und EG erhält eine INDIVIDUELLE Identifikationsnummer. Wenn einer EO, LEO, VEO, LVEO oder EG ihre Anerkennung entzogen wird, sollte niemals dieselbe Identifikationsnummer wiederverwendet werden.Monetäre Werte
Alle Geldwerte sind in Euro anzugeben, außer für Mitgliedstaaten, die eine Landeswährung verwenden. Ein Feld zur Angabe der „LANDESWÄHRUNG” ist in der Kopfzeile der Tabellen enthalten.Währung |
WÄHRUNGSCODE | |
---|---|
Euro | EUR |
Pfund Sterling | GBP |
Kontaktstelle für kommunikation
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
Organisation | Bezeichnung | |
Postanschrift | ||
Kontaktperson 1: | Familienname | |
Vorname | ||
Funktion | ||
Telefon geschäftlich | ||
Fax geschäftlich | ||
Kontaktperson 2: | Familienname | |
Vorname | ||
Funktion | ||
Telefon geschäftlich | ||
Fax geschäftlich |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 1
Nationale Rechtsvorschriften | ||
---|---|---|
Titel | Veröffentlichung im Amtsblatt des Mitgliedstaats | Hyperlink |
Nationale Strategie | |
---|---|
Änderungen der nationalen Strategie(1) | Hyperlink |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 2
Gesamtzahl der anerkannten EO | |||
Gesamtzahl der EO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | |||
Gesamtzahl der EO, denen die Anerkennung entzogen wurde | |||
Gesamtzahl der EO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen EO | ||
Gesamtzahl neuer EO/VEO/LEO/LVEO | |||
Neue Identifikationsnummer(n) | |||
Zahl der Mitglieder von EO | Insgesamt | ||
Juristische Personen | |||
Natürliche Personen | |||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | |||
Gesamtzahl der EO, die ein operationelles Programm durchführen |
| ||
| |||
| |||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | ||
Menge (in Tonnen) | |||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | ||
Menge (in Tonnen) | |||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(**) |
Gesamtzahl der anerkannten LEO | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen LEO | |||
Gesamtzahl neuer LEO/LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder von LEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der LEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(***) |
Gesamtzahl der anerkannten VEO | ||||
| ||||
Gesamtzahl der VEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
Gesamtzahl der VEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen VEO | |||
Gesamtzahl neuer VEO/LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder der VEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der VEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(****) |
Gesamtzahl der anerkannten LVEO | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen LVEO | |||
Gesamtzahl neuer LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder der LVEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der LVEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(*****) |
Gesamtzahl der anerkannten EG | ||
Gesamtzahl der EG, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||
Gesamtzahl der EG, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||
Gesamtzahl der EG, die zu EO geworden sind | ||
Gesamtzahl der EG, die sich mit einer oder mehreren EG zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen EG | |
Gesamtzahl neuer EG | ||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||
Zahl der Mitglieder der EG | Insgesamt | |
Juristische Personen | ||
Natürliche Personen | ||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |
Menge (in Tonnen) | ||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |
Menge (in Tonnen) | ||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(******) |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 3
Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | ||
---|---|---|---|---|---|
Betriebsfonds | Insgesamt genehmigt | ||||
| |||||
| |||||
Endgültiger Betriebsfonds | Ausgaben insgesamt | ||||
| |||||
| |||||
Nationale finanzielle Unterstützung | Betrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung | ||||
Geschätzter Betrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung, der von der EU zurückzuerstatten ist | |||||
Liste der begünstigten Regionen gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | |||||
Wert der vermarkteten Erzeugung (berechnet gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/891) |
Aktionen/Maßnahmen Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891 | Ziele Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | Tatsächliche Ausgaben insgesamt (in Euro oder Landeswährung) | |||
---|---|---|---|---|---|
Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | ||
Investitionen | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Forschung | |||||
Forschung und Versuchslandbau | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten) und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung | Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | ||||
Absatzförderung und Kommunikation | Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | ||||
Förderung des Absatzes der Erzeugnisse | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte Verfahren | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Beratungsdienste und technische Hilfe | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Ökologischer/biologischer Landbau | Umweltmaßnahmen | ||||
Integrierter Landbau | |||||
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitung | |||||
Maßnahmen zur Bodenerhaltung | |||||
Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer Merkmale | |||||
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr) | |||||
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung | |||||
Verkehr | |||||
Vermarktung | |||||
Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit | Krisenprävention und Krisenmanagement | ||||
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit | |||||
Wiederbepflanzung von Obstplantagen | |||||
Marktrücknahmen | |||||
| |||||
| |||||
Grüne Weinlese | |||||
Nichternten | |||||
Ernteversicherung | |||||
Coaching | |||||
Verwaltungskosten | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Forschung | |||||
Sonstige | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Förderung des Handelswertes von Erzeugnissen | |||||
Umweltmaßnahmen |
Tatsächliche Ausgaben für alle Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften insgesamt (EUR oder Landeswährung) | ||
---|---|---|
EG-Investitionen | Investitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sind | |
| ||
| ||
|
Gesamtes Jahresvolumen (in Tonnen) | Gesamtausgaben (in Euro oder Landeswährung) | Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU | Kostenlose Verteilung (in Tonnen) | Kompostierung (in Tonnen) | Verarbeitungsindustrie (in Tonnen) | Sonstige Bestimmungszwecke (in Tonnen) | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erzeugnisse des Anhangs IV der Verordnung (EU) 2017/891 | Blumenkohl | |||||||
Tomaten | ||||||||
Äpfel | ||||||||
Weintrauben | ||||||||
Aprikosen | ||||||||
Nektarinen | ||||||||
Pfirsiche | ||||||||
Birnen | ||||||||
Auberginen | ||||||||
Melonen | ||||||||
Wassermelonen | ||||||||
Orangen | ||||||||
Mandarinen | ||||||||
Clementinen | ||||||||
Satsumas | ||||||||
Zitronen | ||||||||
Sonstige Erzeugnisse | ||||||||
Gesamt |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 4
Die Indikatoren für Maßnahmen, die von anerkannten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie länderübergreifenden Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften im Rahmen eines operationellen Programms/Anerkennungsplans durchgeführt werden, tragen nicht unbedingt allen Faktoren Rechnung, die auftreten und die Ergebnisse und Wirkung eines operationellen Programms/Anerkennungsplans beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund sollten die von den Indikatoren gelieferten Informationen angesichts der quantitativen und qualitativen Informationen über andere Schlüsselfaktoren ausgelegt werden, die den Erfolg oder das Scheitern des Programms/Anerkennungsplans bestimmen. Verwenden die Mitgliedstaaten Proben für die Berechnung der Kennzahlen, teilen sie den Umfang der Stichprobe, ihre Repräsentativität und ihre sonstigen Bestandteile den Dienststellen der Kommission gleichzeitig mit dem Jahresbericht mit.Aktionen/Maßnahmen Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891 | Ziele Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | Indikatoren | Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | |
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Investitionen(5) | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Gesamtwert | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Gesamtwert der vermarkteten Erzeugung/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung (in Euro oder Landeswährung/kg) | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Forschung | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Forschung und Versuchslandbau | Planung der Produktion | Gesamtwert | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Gesamtwert | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Gesamtwert | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten)(6) und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung | Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Fläche der g.U./g.g.A./g.t.S(7) (ha) | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Menge (in Tonnen) | |||||||
Absatzförderung und Kommunikation(8) | Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Förderung des Absatzes der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte Verfahren | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Beratungsdienste und technische Hilfe | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Ökologischer/biologischer Landbau | Umweltmaßnahmen | Ökologisch bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha) | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Integrierter Landbau | Integriert bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitung | Obst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Wasser (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Volumendifferenz (m3) (n – 1/n) | |||||||
Maßnahmen zur Bodenerhaltung | Durch Bodenerosion gefährdete Obst- und Gemüseanbaufläche, auf der Erosionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden (ha)(9) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Unterschiede beim Düngemitteleinsatz je ha (Tonnen/ha) (n – 1/n) | |||||||
Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer Merkmale | Fläche, auf der Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Lebensräumen und der biologischen Vielfalt durchgeführt werden (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr) | Obst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Energie (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Unterschiede beim Energieverbrauch (n – 1/n) | |||||||
Feststoffe | (Tonnen/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Flüssigkeiten | (L/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Gas | (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Strom | (kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung | Zahl der Betriebe | ||||||
Unterschiede beim Abfallvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) (n – 1/n) | |||||||
Unterschiede beim Verpackungsvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) (n – 1/n) | |||||||
Verkehr | Unterschiede beim Energieverbrauch (n – 1/n) | ||||||
Flüssigkeiten | (L/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Gas | (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Strom | (kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Vermarktung | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit(10) | Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | |||||
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit(11) | Zahl der Betriebe | ||||||
Wiederbepflanzung von Obstplantagen | Flächen (ha) | ||||||
Marktrücknahmen(11) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Grüne Weinlese(12) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Flächen (ha) | |||||||
Nichternten(12) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Flächen (ha) | |||||||
Ernteversicherung | Zahl der Betriebe | ||||||
Coaching | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Sonstige | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe |
Indikator | Anzahl | ||
---|---|---|---|
Investitionen EG | Investitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sind | Zahl der Mitglieder der EG | |
Zahl der als EO anerkannten EG |
Fußnote(n):
- (*)
lateinische Transliteration: България = Bulgaria; Ελλάδα = Elláda; Κύπρος = Kýpros.
- (1)
Zusammenfassung der Änderungen, die im Berichtsjahr bei der nationalen Strategie vorgenommen wurden.
- (**)
ausgenommen Pilze
- (2)
Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der LEO befindet.
Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LEO, namentlich den EO, sowie von Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der LEO gehören, und von Erzeugern, die Mitglieder der LEO sind, bewirtschaftet werden.
- (***)
ausgenommen Pilze
- (3)
Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der VEO befindet.
Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LEO, namentlich den EO, sowie den Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der VEO gehören, bewirtschaftet werden.
- (****)
ausgenommen Pilze
- (4)
Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der LVEO befindet.
Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LVEO, namentlich den EO, und den Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der LVEO gehören, bewirtschaftet werden.
- (*****)
ausgenommen Pilze
- (******)
ausgenommen Pilze
- (5)
Einschließlich nicht produktiver Investitionen in Verbindung mit der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen des operationellen Programms.
- (6)
EU-Qualitätsregelungen sind als eine Reihe präziser Verpflichtungen in Bezug auf die Produktionsmethoden zu verstehen, a) deren Einhaltung von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft wird und b) die ein Endprodukt gewährleisten, dessen Qualität i) in Bezug auf Gesundheits-, Pflanzengesundheits- und Umweltnormen weit über die gängigen Handelsnormen hinausgeht, und ii) den gegenwärtigen und absehbaren Absatzmöglichkeiten gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, dass die wichtigsten Arten von „Qualitätssicherungssystemen” Folgendes abdecken sollten: a) den zertifizierten ökologischen Landbau; b) geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen, c) den zertifizierten integrierten Landbau, d) private zertifizierte Qualitätssicherungssysteme.
- (7)
Geschützte Ursprungsbezeichnungen/geschützte geografische Angaben/garantiert traditionelle Spezialitäten
- (8)
Jeder Tag einer Absatzförderungs-/Kommunikationskampagne zählt als eine Aktion.
- (9)
Als „bodenerosionsgefährdet” gelten Parzellen in Hanglage mit einer Neigung von über 10 %, und zwar unabhängig davon, ob Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Bodenbegrünung, Fruchtfolge usw.) getroffen wurden oder nicht. Liegen die betreffenden Informationen vor, kann der Mitgliedstaat stattdessen die folgende Definition verwenden: Als „bodenerosionsgefährdet” gelten Parzellen mit einem absehbaren über die Rate der natürlichen Bodenbildung hinausgehenden Bodenverlust, und zwar unabhängig davon, ob Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Bodenbegrünung, Fruchtfolge usw.) getroffen wurden oder nicht.
- (10)
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung/Neubefüllung von unterschiedlichen Risikofonds auf Gegenseitigkeit zählen als unterschiedliche Maßnahmen.
- (11)
Marktrücknahmen ein und desselben Erzeugnisses zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres und Marktrücknahmen unterschiedlicher Erzeugnisse zählen als unterschiedliche Maßnahmen. Jede Marktrücknahme für ein bestimmtes Erzeugnis zählt als eine Aktion.
- (12)
Die Ernte vor der Reifung und das Nichternten unterschiedlicher Erzeugnisse zählen als unterschiedliche Maßnahmen. Die Ernte vor der Reifung und das Nichternten ein und desselben Erzeugnisses zählen als eine Aktion, unabhängig von der dafür benötigten Anzahl an Tagen, der Zahl der teilnehmenden Betriebe und der Anzahl der betroffenen Parzellen oder Hektar.
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