ANHANG II VO (EU) 2018/1146

Jahresbericht — Teil A

Diese Vordrucke bilden Teil A des Jahresberichts, den die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission bis zum 15. November eines jeden Jahres in dem Jahr übermitteln, das auf das Kalenderjahr folgt, auf das sich der Bericht bezieht. Sie basieren auf den Berichtspflichten gemäß Artikel 54 Buchstabe b und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.

1.
Verwaltungstechnische Angaben

Tabelle 1.1Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Titel I Kapitel II Abschnitt 3 und Titel II Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (für den Sektor Obst und Gemüse).
Tabelle 1.2Änderungen im Zusammenhang mit der nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme für operationelle Programme

2.
Angaben zu Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften

Tabelle 2.1Erzeugerorganisationen
Tabelle 2.2Länderübergreifende Erzeugerorganisationen
Tabelle 2.3Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Tabelle 2.4Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Tabelle 2.5Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften

3.
Angaben zu den Ausgaben

Tabelle 3.1Ausgaben für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Tabelle 3.2Gesamtausgaben im Rahmen der operationellen Programme für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Tabelle 3.3Gesamtausgaben für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
Tabelle 3.4Rücknahmen

4.
Überwachung der operationellen Programme/Anerkennungspläne

Tabelle 4.1Indikatoren betreffend Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Tabelle 4.2Indikatoren für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften

Erläuterungen

Abkürzungen

Gemeinsame MarktorganisationGMO
Erzeugergruppierung/-gemeinschaftEG
ErzeugerorganisationEO
Länderübergreifende ErzeugerorganisationLEO
Vereinigung von ErzeugerorganisationenVEO
Länderübergreifende Vereinigung von ErzeugerorganisationenLVEO
BetriebsfondsBF
Operationelles ProgrammOP
Wert der vermarkteten ErzeugungWVE
MitgliedstaatMS

Ländercodes

Ländername (Ausgangssprache)Kurzbezeichnung (deutsch)Code
Belgique/BelgiëBelgienBE
България(*)BulgarienBG
Česká republikaTschechische RepublikCZ
DanmarkDänemarkDK
DeutschlandDeutschlandDE
EestiEstlandEE
Éire/IrelandIrlandIE
Ελλάδα(*)GriechenlandEL
EspañaSpanienES
FranceFrankreichFR
ItaliaItalienIT
Κύπρος(*)ZypernCY
LatvijaLettlandLV
LietuvaLitauenLT
LuxembourgLuxemburgLU
MagyarországUngarnHU
MaltaMaltaMT
NederlandNiederlandeNL
ÖsterreichÖsterreichAT
PolskaPolenPL
PortugalPortugalPT
Republika HrvatskaKroatienHR
RomâniaRumänienRO
SlovenijaSlowenienSI
SlovenskoSlowakeiSK
Suomi/FinlandFinnlandFI
SverigeSchwedenSE
United KingdomVereinigtes KönigreichUK

Regionencodes

Vlaams GewestBE2
Région WallonneBE3
Jeder Mitgliedstaat, der eine regionale Gliederung für zweckmäßiger hält, kann die betreffende Region auf dem Deckblatt eines jeden Abschnitts und über jeder Tabelle angeben.

Identifikationsnummer (ID) von EO, LEO, VEO, LVEO und EG

Jede EO, LEO, VEO, LVEO und EG erhält eine INDIVIDUELLE Identifikationsnummer. Wenn einer EO, LEO, VEO, LVEO oder EG ihre Anerkennung entzogen wird, sollte niemals dieselbe Identifikationsnummer wiederverwendet werden.

Monetäre Werte

Alle Geldwerte sind in Euro anzugeben, außer für Mitgliedstaaten, die eine Landeswährung verwenden. Ein Feld zur Angabe der „LANDESWÄHRUNG” ist in der Kopfzeile der Tabellen enthalten.
Währung
In diesem Feld ist der Code der verwendeten Landeswährung anzugeben.
WÄHRUNGSCODE
EuroEUR
Pfund SterlingGBP

Kontaktstelle für kommunikation

Mitgliedstaat:Jahr:
Region:
OrganisationBezeichnung
Postanschrift
Kontaktperson 1:Familienname
Vorname
Funktion
E-Mail
Telefon geschäftlich
Fax geschäftlich
Kontaktperson 2:Familienname
Vorname
Funktion
E-Mail
Telefon geschäftlich
Fax geschäftlich

Jahresbericht — Teil A

Mitgliedstaat:Jahr:
Region:

ABSCHNITT 1

Tabelle 1.1
Änderungen der zur Durchführung von Titel I Kapitel II Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (für den Sektor Obst und Gemüse) erlassenen nationalen Rechtsvorschriften
Nationale Rechtsvorschriften
TitelVeröffentlichung im Amtsblatt des MitgliedstaatsHyperlink
Tabelle 1.2
Für operationelle Programme geltende Änderungen der nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme
(1)
Nationale Strategie
Änderungen der nationalen Strategie(1)Hyperlink

Jahresbericht — Teil A

Mitgliedstaat:Jahr:
Region:

ABSCHNITT 2

Tabelle 2.1
Erzeugerorganisationen
Gesamtzahl der anerkannten EO
Gesamtzahl der EO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
Gesamtzahl der EO, denen die Anerkennung entzogen wurde
Gesamtzahl der EO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen habenGesamtzahl der betroffenen EO
Gesamtzahl neuer EO/VEO/LEO/LVEO
Neue Identifikationsnummer(n)
Zahl der Mitglieder von EOInsgesamt
Juristische Personen
Natürliche Personen
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger
Gesamtzahl der EO, die ein operationelles Programm durchführen
anerkannte EO
EO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
von einer Fusion betroffene EO
Teil der für den Frischmarkt bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Teil der für die Verarbeitung bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(**)
Tabelle 2.2
Länderübergreifende Erzeugerorganisationen
(2)
Gesamtzahl der anerkannten LEO
Zahl von EO-Mitgliedern
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
Zahl von EO-Mitgliedern
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde
Zahl von EO-Mitgliedern
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LEO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen habenGesamtzahl der betroffenen LEO
Gesamtzahl neuer LEO/LVEO
Neue Identifikationsnummer(n)
Zahl der Mitglieder von LEOInsgesamt
Juristische Personen
Natürliche Personen
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger
Gesamtzahl der LEO, die ein operationelles Programm durchführen
anerkannte LEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
LEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
mit ganzem OP
mit partiellem OP
von einer Fusion betroffene LEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
Teil der für den Frischmarkt bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Teil der für die Verarbeitung bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(***)
Tabelle 2.3
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
(3)
Gesamtzahl der anerkannten VEO
Zahl der EO-Mitglieder
Gesamtzahl der VEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
Zahl der EO-Mitglieder
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde
Zahl der EO-Mitglieder
Gesamtzahl der VEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen habenGesamtzahl der betroffenen VEO
Gesamtzahl neuer VEO/LVEO
Neue Identifikationsnummer(n)
Zahl der Mitglieder der VEOInsgesamt
Juristische Personen
Natürliche Personen
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger
Gesamtzahl der VEO, die ein operationelles Programm durchführen
anerkannte VEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
VEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
mit ganzem OP
mit partiellem OP
von einer Fusion betroffene VEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
Teil der für den Frischmarkt bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Teil der für die Verarbeitung bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(****)
Tabelle 2.4
Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
(4)
Gesamtzahl der anerkannten LVEO
Zahl der EO/LEO/VEO-Mitglieder
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO/LEO/VEO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LVEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
Zahl der EO/LEO/VEO-Mitglieder
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO/LEO/VEO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LVEO, denen die Anerkennung entzogen wurde
Zahl der EO/LEO/VEO-Mitglieder
Liste der Mitgliedstaaten, in denen die EO/LEO/VEO-Mitglieder ihren Sitz haben
Gesamtzahl der LVEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen habenGesamtzahl der betroffenen LVEO
Gesamtzahl neuer LVEO
Neue Identifikationsnummer(n)
Zahl der Mitglieder der LVEOInsgesamt
Juristische Personen
Natürliche Personen
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger
Gesamtzahl der LVEO, die ein operationelles Programm durchführen
anerkannte LVEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
LVEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
mit ganzem OP
mit partiellem OP
von einer Fusion betroffene LVEO
mit ganzem OP
mit partiellem OP
Teil der für den Frischmarkt bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Teil der für die Verarbeitung bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(*****)
Tabelle 2.5
Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
Gesamtzahl der anerkannten EG
Gesamtzahl der EG, deren Anerkennung ausgesetzt wurde
Gesamtzahl der EG, denen die Anerkennung entzogen wurde
Gesamtzahl der EG, die zu EO geworden sind
Gesamtzahl der EG, die sich mit einer oder mehreren EG zusammengeschlossen habenGesamtzahl der betroffenen EG
Gesamtzahl neuer EG
Neue Identifikationsnummer(n)
Zahl der Mitglieder der EGInsgesamt
Juristische Personen
Natürliche Personen
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger
Teil der für den Frischmarkt bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Teil der für die Verarbeitung bestimmten ErzeugungWert
Menge (in Tonnen)
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(******)

Jahresbericht — Teil A

Mitgliedstaat:Jahr:
Region:

ABSCHNITT 3

Tabelle 3.1
Ausgaben für EO, LEO, VEO und LVEO
Alle EOAlle LEOAlle VEOAlle LVEO
BetriebsfondsInsgesamt genehmigt
Höhe des finanziellen Beitrags der Organisation und/oder der Mitglieder der Organisation
Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Union
Endgültiger BetriebsfondsAusgaben insgesamt
Höhe des finanziellen Beitrags der Mitglieder der Organisation
Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Union
Nationale finanzielle UnterstützungBetrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung
Geschätzter Betrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung, der von der EU zurückzuerstatten ist
Liste der begünstigten Regionen gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Wert der vermarkteten Erzeugung (berechnet gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/891)
(Daten in Euro oder Landeswährung)
Tabelle 3.2
Tatsächliche Ausgaben im Rahmen der operationellen Programme für EO, LEO, VEO und LVEO insgesamt
Anmerkung:
Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sieht folgende Ziele vor:

— Planung der Produktion
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i, ii und xi
— Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i, iv und vi
— Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i, ii, iii, iv, ix und xi
— Förderung des Absatzes der Erzeugnisse
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern vi und ix
— Umweltmaßnahmen
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern iii, iv, v, vii und viii
— Krisenprävention und Krisenmanagement
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern iv und xi
— Forschung
Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv

Aktionen/Maßnahmen

Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891

Ziele

Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Tatsächliche Ausgaben insgesamt (in Euro oder Landeswährung)
Alle EOAlle LEOAlle VEOAlle LVEO
InvestitionenPlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Umweltmaßnahmen
Krisenprävention und Krisenmanagement
Forschung
Forschung und VersuchslandbauPlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Umweltmaßnahmen
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten) und Maßnahmen zur QualitätsverbesserungVerbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Absatzförderung und KommunikationSteigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Förderung des Absatzes der Erzeugnisse
Krisenprävention und Krisenmanagement
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte VerfahrenPlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Umweltmaßnahmen
Krisenprävention und Krisenmanagement
Beratungsdienste und technische HilfePlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Umweltmaßnahmen
Ökologischer/biologischer LandbauUmweltmaßnahmen
Integrierter Landbau
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitung
Maßnahmen zur Bodenerhaltung
Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer Merkmale
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr)
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
Verkehr
Vermarktung
Einrichtung von Fonds auf GegenseitigkeitKrisenprävention und Krisenmanagement
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit
Wiederbepflanzung von Obstplantagen
Marktrücknahmen
Freier Vertrieb
Sonstige
Grüne Weinlese
Nichternten
Ernteversicherung
Coaching
VerwaltungskostenPlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse
Umweltmaßnahmen
Krisenprävention und Krisenmanagement
Forschung
SonstigePlanung der Produktion
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse
Förderung des Handelswertes von Erzeugnissen
Umweltmaßnahmen
Tabelle 3.3
Tatsächliche Ausgaben für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften insgesamt

Tatsächliche Ausgaben für alle Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften insgesamt

(EUR oder Landeswährung)

EG-InvestitionenInvestitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sind
Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Union
Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Mitgliedstaaten
Höhe des Beitrags der Erzeugergruppierung/-gemeinschaft oder ihrer Mitglieder
Tabelle 3.4
Rücknahmen

Gesamtes Jahresvolumen

(in Tonnen)

Gesamtausgaben

(in Euro oder Landeswährung)

Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU

Kostenlose Verteilung

(in Tonnen)

Kompostierung

(in Tonnen)

Verarbeitungsindustrie

(in Tonnen)

Sonstige Bestimmungszwecke

(in Tonnen)

Erzeugnisse des Anhangs IV der Verordnung (EU) 2017/891Blumenkohl
Tomaten
Äpfel
Weintrauben
Aprikosen
Nektarinen
Pfirsiche
Birnen
Auberginen
Melonen
Wassermelonen
Orangen
Mandarinen
Clementinen
Satsumas
Zitronen
Sonstige Erzeugnisse
Gesamt

Jahresbericht — Teil A

Mitgliedstaat:Jahr:
Region:

ABSCHNITT 4

Die Indikatoren für Maßnahmen, die von anerkannten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie länderübergreifenden Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften im Rahmen eines operationellen Programms/Anerkennungsplans durchgeführt werden, tragen nicht unbedingt allen Faktoren Rechnung, die auftreten und die Ergebnisse und Wirkung eines operationellen Programms/Anerkennungsplans beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund sollten die von den Indikatoren gelieferten Informationen angesichts der quantitativen und qualitativen Informationen über andere Schlüsselfaktoren ausgelegt werden, die den Erfolg oder das Scheitern des Programms/Anerkennungsplans bestimmen. Verwenden die Mitgliedstaaten Proben für die Berechnung der Kennzahlen, teilen sie den Umfang der Stichprobe, ihre Repräsentativität und ihre sonstigen Bestandteile den Dienststellen der Kommission gleichzeitig mit dem Jahresbericht mit.
Tabelle 4.1
Indikatoren für EO, LEO, VEO und LVEO
(5)(6)(7)(8)(9)(10)(11)(12)

Aktionen/Maßnahmen

Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891

Ziele

Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

IndikatorenAlle EOAlle LEOAlle VEOAlle LVEO
Investitionen(5)Planung der ProduktionZahl der Betriebe
Gesamtwert
Verbesserung der Qualität der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Gesamtwert
Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Gesamtwert
Gesamtwert der vermarkteten Erzeugung/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung (in Euro oder Landeswährung/kg)
UmweltmaßnahmenZahl der Betriebe
Gesamtwert
Krisenprävention und KrisenmanagementZahl der Betriebe
Gesamtwert
ForschungZahl der Betriebe
Gesamtwert
Forschung und VersuchslandbauPlanung der ProduktionGesamtwert
Zahl der Betriebe
Verbesserung der Qualität der ErzeugnisseGesamtwert
Zahl der Betriebe
Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseGesamtwert
Zahl der Betriebe
UmweltmaßnahmenZahl der Betriebe
Gesamtwert
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten)(6) und Maßnahmen zur QualitätsverbesserungVerbesserung der Qualität der ErzeugnisseFläche der g.U./g.g.A./g.t.S(7) (ha)
Zahl der Betriebe
Menge (in Tonnen)
Absatzförderung und Kommunikation(8)Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung
Förderung des Absatzes der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung
Krisenprävention und KrisenmanagementZahl der Betriebe
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte VerfahrenPlanung der ProduktionZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Verbesserung der Qualität der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
UmweltmaßnahmenZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Krisenprävention und KrisenmanagementZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Beratungsdienste und technische HilfePlanung der ProduktionZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Verbesserung der Qualität der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
UmweltmaßnahmenZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Ökologischer/biologischer LandbauUmweltmaßnahmenÖkologisch bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha)
Zahl der Betriebe
Integrierter LandbauIntegriert bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha)
Zahl der Betriebe
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitungObst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Wasser (ha)
Zahl der Betriebe

Volumendifferenz (m3)

(n – 1/n)

Maßnahmen zur BodenerhaltungDurch Bodenerosion gefährdete Obst- und Gemüseanbaufläche, auf der Erosionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden (ha)(9)
Zahl der Betriebe

Unterschiede beim Düngemitteleinsatz je ha (Tonnen/ha)

(n – 1/n)

Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer MerkmaleFläche, auf der Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Lebensräumen und der biologischen Vielfalt durchgeführt werden (ha)
Zahl der Betriebe
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr)Obst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Energie (ha)
Zahl der Betriebe

Unterschiede beim Energieverbrauch

(n – 1/n)

Feststoffe(Tonnen/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung)
Flüssigkeiten(L/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
Gas(m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
Strom(kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der AbfallbewirtschaftungZahl der Betriebe

Unterschiede beim Abfallvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung)

(n – 1/n)

Unterschiede beim Verpackungsvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung)

(n – 1/n)

Verkehr

Unterschiede beim Energieverbrauch

(n – 1/n)

Flüssigkeiten(L/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
Gas(m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
Strom(kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung)
VermarktungZahl der Betriebe
Zahl der Maßnahmen
Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit(10)Krisenprävention und KrisenmanagementZahl der Betriebe
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit(11)Zahl der Betriebe
Wiederbepflanzung von ObstplantagenFlächen (ha)
Marktrücknahmen(11)Zahl der durchgeführten Maßnahmen
Grüne Weinlese(12)Zahl der durchgeführten Maßnahmen
Flächen (ha)
Nichternten(12)Zahl der durchgeführten Maßnahmen
Flächen (ha)
ErnteversicherungZahl der Betriebe
CoachingZahl der durchgeführten Maßnahmen
SonstigePlanung der ProduktionZahl der Betriebe
Verbesserung der Qualität der ErzeugnisseZahl der Betriebe
Steigerung des Vermarktungswerts der ErzeugnisseZahl der Betriebe
UmweltmaßnahmenZahl der Betriebe
Tabelle 4.2
Indikatoren für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
IndikatorAnzahl
Investitionen EGInvestitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sindZahl der Mitglieder der EG
Zahl der als EO anerkannten EG

Fußnote(n):

(*)

lateinische Transliteration: България = Bulgaria; Ελλάδα = Elláda; Κύπρος = Kýpros.

(1)

Zusammenfassung der Änderungen, die im Berichtsjahr bei der nationalen Strategie vorgenommen wurden.

(**)

ausgenommen Pilze

(2)

Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der LEO befindet.

Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LEO, namentlich den EO, sowie von Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der LEO gehören, und von Erzeugern, die Mitglieder der LEO sind, bewirtschaftet werden.

(***)

ausgenommen Pilze

(3)

Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der VEO befindet.

Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LEO, namentlich den EO, sowie den Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der VEO gehören, bewirtschaftet werden.

(****)

ausgenommen Pilze

(4)

Diese Tabelle umfasst die Mitgliedstaaten, in denen sich der Hauptsitz der LVEO befindet.

Die Gesamtfläche umfasst die Flächen, die von den Mitgliedern der LVEO, namentlich den EO, und den Erzeugern, die zu den EO-Mitgliedern der LVEO gehören, bewirtschaftet werden.

(*****)

ausgenommen Pilze

(******)

ausgenommen Pilze

(5)

Einschließlich nicht produktiver Investitionen in Verbindung mit der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen des operationellen Programms.

(6)

EU-Qualitätsregelungen sind als eine Reihe präziser Verpflichtungen in Bezug auf die Produktionsmethoden zu verstehen, a) deren Einhaltung von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft wird und b) die ein Endprodukt gewährleisten, dessen Qualität i) in Bezug auf Gesundheits-, Pflanzengesundheits- und Umweltnormen weit über die gängigen Handelsnormen hinausgeht, und ii) den gegenwärtigen und absehbaren Absatzmöglichkeiten gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, dass die wichtigsten Arten von „Qualitätssicherungssystemen” Folgendes abdecken sollten: a) den zertifizierten ökologischen Landbau; b) geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen, c) den zertifizierten integrierten Landbau, d) private zertifizierte Qualitätssicherungssysteme.

(7)

Geschützte Ursprungsbezeichnungen/geschützte geografische Angaben/garantiert traditionelle Spezialitäten

(8)

Jeder Tag einer Absatzförderungs-/Kommunikationskampagne zählt als eine Aktion.

(9)

Als „bodenerosionsgefährdet” gelten Parzellen in Hanglage mit einer Neigung von über 10 %, und zwar unabhängig davon, ob Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Bodenbegrünung, Fruchtfolge usw.) getroffen wurden oder nicht. Liegen die betreffenden Informationen vor, kann der Mitgliedstaat stattdessen die folgende Definition verwenden: Als „bodenerosionsgefährdet” gelten Parzellen mit einem absehbaren über die Rate der natürlichen Bodenbildung hinausgehenden Bodenverlust, und zwar unabhängig davon, ob Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Bodenbegrünung, Fruchtfolge usw.) getroffen wurden oder nicht.

(10)

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung/Neubefüllung von unterschiedlichen Risikofonds auf Gegenseitigkeit zählen als unterschiedliche Maßnahmen.

(11)

Marktrücknahmen ein und desselben Erzeugnisses zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres und Marktrücknahmen unterschiedlicher Erzeugnisse zählen als unterschiedliche Maßnahmen. Jede Marktrücknahme für ein bestimmtes Erzeugnis zählt als eine Aktion.

(12)

Die Ernte vor der Reifung und das Nichternten unterschiedlicher Erzeugnisse zählen als unterschiedliche Maßnahmen. Die Ernte vor der Reifung und das Nichternten ein und desselben Erzeugnisses zählen als eine Aktion, unabhängig von der dafür benötigten Anzahl an Tagen, der Zahl der teilnehmenden Betriebe und der Anzahl der betroffenen Parzellen oder Hektar.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.