Artikel 12 VO (EU) 2018/1240

Abfrage der Interpol-Datenbanken

(1) Das ETIAS-Zentralsystem fragt die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) und die Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN) ab.

(2) Alle Abfragen und Überprüfungen werden so vorgenommen, dass dem für die Interpol-Ausschreibung Verantwortlichen keine Daten offengelegt werden.

(3) Ist die Umsetzung von Absatz 2 nicht sichergestellt, so darf das ETIAS-Zentralsystem die Interpol-Datenbanken nicht abfragen.

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