Artikel 1 VO (EU) 2018/1254

Verweigerung der Zulassung

Die Zulassung von Riboflavin (80 %), hergestellt aus Bacillus subtilis KCCM-10445, als Futtermittelzusatzstoff in der Funktionsgruppe Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung (im Folgenden der „Zusatzstoff” ) wird verweigert.

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