ANHANG II VO (EU) 2018/1724

Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1

Lebensereignisse Verfahren Erwartete Ergebnisse, gegebenenfalls vorbehaltlich einer Bewertung des Antrags durch die zuständige Behörde gemäß nationalen Rechtsvorschriften
Geburt Beantragung des Nachweises über die Eintragung in das Geburtenregister Nachweis über die Eintragung in das Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Wohnsitz Beantragung eines Wohnsitznachweises Bestätigung der Meldung an der aktuellen Adresse
Studium Beantragung einer Studienfinanzierung für ein Hochschulstudium, z. B. Studienbeihilfen oder -darlehen, bei einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung Entscheidung über den Antrag auf Studienfinanzierung oder Empfangsbestätigung
Einreichung eines ersten Antrags auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschuleinrichtung Bestätigung des Eingangs des Antrags
Beantragung der Anerkennung von akademischen Diplomen, Prüfungszeugnissen oder sonstigen Nachweisen über Studien oder Kurse Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung
Arbeit Antrag auf Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004(*) Beschluss über das anwendbare Recht
Mitteilung einer Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation des Empfängers von Sozialversicherungsleistungen, die für solche Leistungen relevant ist Bestätigung des Eingangs der Mitteilung solcher Änderungen
Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Einreichung einer Einkommensteuererklärung Bestätigung des Eingangs der Erklärung
Umzug Meldung einer Adressänderung Bestätigung der Abmeldung von der früheren Adresse und der Anmeldung an der neuen Adresse
Zulassung eines aus einem Mitgliedstaat stammenden oder bereits in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugs in Standardverfahren(**) Nachweis über die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Beantragung von Plaketten für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung ausgestellte zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Erhalt des Mautaufklebers oder der Vignette oder anderer Zahlungsbeleg
Beantragung von Emissionsplaketten, die von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung ausgestellt werden Erhalt der Emissionsplakette oder anderer Zahlungsbeleg
Ruhestand Beantragung von Ruhestands- und Vorruhestandsleistungen aus obligatorischen Systemen Bestätigung des Eingangs des Antrags oder Beschluss über den Antrag auf Ruhestands- oder Vorruhestandsleistungen
Ersuchen um Informationen über die Daten im Zusammenhang mit Ruhestandsleistungen aus obligatorischen Systemen Erklärung über die persönlichen Ruhestandsdaten
Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens Meldung einer Geschäftstätigkeit, Zulassung zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit, Änderung einer Geschäftstätigkeit und Einstellung einer Geschäftstätigkeit ausgenommen Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, ausgenommen der erstmaligen Eintragung einer Geschäftstätigkeit in das Unternehmens-Register, und ausgenommen Eintragungen im Rahmen des Verfahren zur Gründung von — oder späteren Anmeldungen oder Einreichungen von Meldungen von — Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 AEUV Bestätigung des Eingangs der Meldung oder Änderung einer Geschäftstätigkeit oder des Antrags auf Genehmigung der Geschäftstätigkeit
Registrierung eines Arbeitgebers (einer natürlichen Person) bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen Bestätigung der Registrierung oder Sozialversicherungs-Kennnummer
Registrierung von Beschäftigten bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen Bestätigung der Registrierung oder Sozialversicherungs-Kennnummer
Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung Bestätigung des Eingangs der Erklärung
Meldung an die Sozialversicherungssysteme bei Beendigung des Vertrags mit einem Beschäftigten, ausgenommen bei Verfahren zur kollektiven Beendigung von Arbeitnehmerverträgen Bestätigung des Eingangs der Meldung
Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte Empfangs- oder andere Art der Bestätigung der Zahlung der Sozialbeiträge für Beschäftigte
Anmeldung eines Anbieters von Datenvermittlungsdiensten Bestätigung des Eingangs der Anmeldung
Eintragung als in der Union anerkannte datenaltruistische Organisation Bestätigung der Eintragung
Projekte im Bereich kritische Rohstoffe Verfahren, das alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau und den Betrieb von Projekten im Bereich kritische Rohstoffe umfasst, einschließlich Bau-, Chemie- und Netzanschlussgenehmigungen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen und -genehmigungen, sofern diese erforderlich sind, und das alle Anträge und Verfahren von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 eingerichtete zuständige zentrale Anlaufstelle umfasst. Alle Ergebnisse im Zusammenhang mit den Verfahren von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 eingerichtete zentrale Anlaufstelle.
Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien Verfahren für alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau, den Ausbau, die Umwandlung und den Betrieb von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien und strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien, einschließlich Baugenehmigungen, chemikalienbezogene Genehmigungen und Netzanschlussgenehmigungen sowie Umweltprüfungen und -genehmigungen sofern erforderlich, die alle administrativen Anträge und Verfahren umfassen Alle Ergebnisse im Zusammenhang mit den Verfahren, die von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die benannte Kontaktstelle reichen

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1).

(**)

Das gilt für folgende Fahrzeuge: a) Kraftfahrzeuge oder Anhänger nach Artikel 3 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) und b) zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad, die für die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmt sind, nach Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

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