Artikel 18 VO (EU) 2018/1726
Struktur
(1) Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus
- a)
- einem Verwaltungsrat;
- b)
- einem Exekutivdirektor;
- c)
- Beratergruppen.
(2) Die Struktur der Agentur umfasst
- a)
- einen Datenschutzbeauftragten;
- b)
- einen Sicherheitsbeauftragten;
- c)
- einen Rechnungsführer.
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