Artikel 18 VO (EU) 2018/1726

Struktur

(1) Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus

a)
einem Verwaltungsrat;
b)
einem Exekutivdirektor;
c)
Beratergruppen.

(2) Die Struktur der Agentur umfasst

a)
einen Datenschutzbeauftragten;
b)
einen Sicherheitsbeauftragten;
c)
einen Rechnungsführer.

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