Artikel 29 VO (EU) 2018/1726
Öffentliches Interesse
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Exekutivdirektor, der stellvertretende Exekutivdirektor und die Mitglieder der Beratergruppen verpflichten sich, im öffentlichen Interesse zu handeln. Zu diesem Zweck geben sie jährlich eine schriftliche öffentliche Verpflichtungserklärung ab, die auf der Website der Agentur veröffentlicht wird.
Die Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Beratergruppen wird auf der Website der Agentur veröffentlicht.
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