Artikel 5 VO (EU) 2018/1726
Aufgaben im Zusammenhang mit Eurodac
In Bezug auf Eurodac nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:
- a)
- die Aufgaben, die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 übertragen wurden, und
- b)
- Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung von Eurodac.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.