Artikel 5 VO (EU) 2018/1726

Aufgaben im Zusammenhang mit Eurodac

In Bezug auf Eurodac nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:

a)
die Aufgaben, die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 übertragen wurden, und
b)
Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung von Eurodac.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.