Artikel 6 VO (EU) 2018/1726

Aufgaben im Zusammenhang mit dem EES

In Bezug auf das EES nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:

a)
die Aufgaben, die ihr durch die Verordnung (EU) 2017/2226 übertragen wurden; und
b)
Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung des EES und mit Schulungen von Experten zu den technischen Aspekten des EES im Rahmen der Schengen-Evaluierung.

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