Artikel 7 VO (EU) 2018/1726
Aufgaben im Zusammenhang mit dem ETIAS
In Bezug auf ETIAS nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:
- a)
- die Aufgaben, die ihr mit der Verordnung (EU) 2018/1240 übertragen wurden; und
- b)
- Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung von ETIAS und mit Schulungen von Experten zu den technischen Aspekten von ETIAS im Rahmen der Schengen-Evaluierung.
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