Artikel 7 VO (EU) 2018/1726

Aufgaben im Zusammenhang mit dem ETIAS

In Bezug auf ETIAS nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:

a)
die Aufgaben, die ihr mit der Verordnung (EU) 2018/1240 übertragen wurden; und
b)
Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung von ETIAS und mit Schulungen von Experten zu den technischen Aspekten von ETIAS im Rahmen der Schengen-Evaluierung.

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