Artikel 1 VO (EU) 2018/1799
Gegenstand
Es wird eine zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahme eingeführt, um ausgewählte Themen der Volks- und Wohnungszählung 2021 geokodiert auf ein 1-km2-Gitter zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten (im Folgenden 1-km2-Gitterdaten).
Zu diesem Zweck wird ein einziges harmonisiertes und konstantes geografisches Bezugsgitter für Europa festgelegt, das aus Zellen mit einer Fläche von 1 km2 besteht. Ebenso werden die spezifischen Themen und ihre Untergliederungen sowie die Einzelheiten des Programms und der Metadaten für die Verbreitung der auf ein 1-km2-Bezugsgitter geokodierten Daten der Volks- und Wohnungszählung 2021 definiert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.