Artikel 43 VO (EU) 2018/1877

Zuverlässigkeitserklärung

Gleichzeitig mit dem in Artikel 258 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannten Jahresbericht unterbreitet der Rechnungshof dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

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