Artikel 7 VO (EU) 2018/1999

Nationale Politiken und Maßnahmen für die fünf Dimensionen der Energieunion

Die Mitgliedstaaten beschreiben in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen gemäß Anhang I die wichtigsten derzeitigen und geplanten Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung insbesondere der im nationalen Plan festgelegten Ziele, einschließlich etwaiger Maßnahmen, mit denen eine regionale Zusammenarbeit und eine angemessene Finanzierung auf nationaler und regionaler Ebene eingerichtet/geregelt wird, darunter die Mobilisierung von Programmen und Instrumenten der Union.

Die Mitgliedstaaten legen einen allgemeinen Überblick über die Investitionen vor, die erforderlich sind, um die im nationalen Plan festgelegten Ziele, Vorgaben und Beiträge zu verwirklichen, und eine allgemeine Einschätzung der Quellen für diese Investitionen.

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