ANHANG VII VO (EU) 2018/1999
INFORMATIONEN ZU PROJEKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT TREIBHAUSGASEMISSIONEN
In die Berichte gemäß Artikel 18 aufzunehmende Informationen:- a)
- Projektionen ohne Maßnahmen, soweit verfügbar, Projektionen mit Maßnahmen und, soweit verfügbar, Projektionen mit zusätzlichen Maßnahmen
- b)
- die Gesamt-Projektionen für Treibhausgase und separate Schätzungen für die prognostizierten Emissionen von Treibhausgasen aus den unter die Richtlinie 2003/87/EG und die Verordnung (EU) 2018/842 fallenden Emissionsquellen sowie die prognostizierten Emissionen nach Quellen und der prognostizierte Abbau dieser Gase durch Senken gemäß der Verordnung (EU) 2018/841
- c)
- die Auswirkungen der gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a ermittelten Politiken und Maßnahmen; werden derartige Politiken und Maßnahmen nicht berücksichtigt, so ist dies deutlich anzugeben und zu begründen
- d)
- die Ergebnisse der für die Projektionen durchgeführten Sensitivitätsanalyse und Informationen über die verwendeten Modelle und Parameter
- e)
- alle relevanten Verweise auf die Bewertung und die technischen Berichte, die den in Artikel 18 Absatz 4 genannten Projektionen zugrunde liegen
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