Artikel 2 VO (EU) 2018/2018

Vorlage technischer Dossiers

Ein technisches Dossier für die Durchführung der Risikobewertung gemäß Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/2031 darf der Kommission ausschließlich von einer nationalen Pflanzenschutzorganisation eines Drittlandes vorgelegt werden.

Dem technischen Dossier werden Elemente beigefügt, aus denen hervorgeht, dass eine Einfuhrnachfrage im Sinne des Artikels 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/2031 besteht.

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