Artikel 3 VO (EU) 2018/2018

Inhalt des technischen Dossiers

Das technische Dossier enthält für jede einzelne Pflanze, jedes einzelne Pflanzenerzeugnis und jeden einzelnen anderen Gegenstand alle folgenden Elemente:

a)
Angaben zur Ware, einschließlich Behandlungen und Verarbeitung der Ware;
b)
Angaben zur Bestimmung der Schädlinge, die im Ausfuhrland potenziell mit der Ware in Verbindung gebracht werden;
c)
Angaben zu phytosanitären Risikominderungsmaßnahmen und Inspektionen;
d)
Kontaktdaten der Kontaktstelle der nationalen Pflanzenschutzorganisation des Drittlandes, die für die Kontakte mit der Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig ist.

Das technische Dossier enthält auch alle Elemente, auf die in dem EFSA-Dokument mit dem Titel „Information required for dossiers to support demands for import of high risk plants, plant products and other objects as foreseen in Article 42 of Regulation (EU) 2016/2031” Bezug genommen wird.

Der Antragsteller kann auf die Angaben verweisen, deren Offenlegung der Wettbewerbsposition eines bestimmten Dritten schaden könnte und die daher im Einklang mit Artikel 6 der vorliegenden Verordnung vertraulich behandelt werden sollten. In diesen Fällen ist eine nachprüfbare Begründung zu liefern.

Das Dossier ist in einer der Amtssprachen der Union vorzulegen.

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