Artikel 4 VO (EU) 2018/2018

Erhalt und Prüfung des technischen Dossiers durch die Kommission

Die Kommission bestätigt den Erhalt des technischen Dossiers.

Sie prüft, ob das technische Dossier die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a bis d genannten Angaben enthält, und kann beim Antragsteller zusätzliche Angaben oder Klarstellungen anfordern, insoweit Inhalt und Gegenstand des genannten technischen Dossiers es erfordern.

Gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass diese Anforderungen erfüllt sind, so übermittelt sie das technische Dossier an die EFSA und unterrichtet die Mitgliedstaaten entsprechend.

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