Artikel 75s VO (EU) 2018/2066

Zugang zu Informationen und Rundung von Daten

Artikel 71 und Artikel 72 Absätze 1 und 2 finden Anwendung. Diesbezüglich sind Bezugnahmen auf Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber als Bezugnahme auf beaufsichtigte Unternehmen zu verstehen.

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