Artikel 25 VO (EU) 2018/274

Mitteilungen und Zentralisierung der Informationen

Die Informationen aus den Erzeugungs- und Bestandsmeldungen gemäß den Artikeln 22 und 23 und den Erntemeldungen gemäß Artikel 24 dieser Verordnung und aus den Verarbeitungs- oder Absatzmeldungen gemäß Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 werden, soweit zutreffend, auf nationaler Ebene zusammengefasst.

Die Mitgliedstaaten legen fest, in welcher Form und auf welche Weise ihnen diese Daten mitzuteilen sind.

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