Artikel 32 VO (EU) 2018/274
Kontrollen der Meldungen
Hinsichtlich der Meldungen gemäß den Artikeln 31 bis 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 führen die Mitgliedstaaten Kontrollen durch und treffen alle notwendigen Maßnahmen, um die Richtigkeit dieser Meldungen sicherzustellen.
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