Artikel 1 VO (EU) 2018/277
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Anhang I wird wie folgt geändert:
- a)
-
Teil I Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- c)
- Beschreibung des Beitrags der ESI-Fonds zu relevanten länderspezifischen Empfehlungen.;
- b)
-
in Teil I Nummer 5 wird der neue Unterpunkt ca eingefügt:
- ca)
-
In Bezug auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 — Überblick über die Durchführung integrierter Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
<type= „S” maxlength = 7000 input= „M” >
- c)
-
in Teil III erhält die Überschrift von Nummer 11.1 folgende Fassung:
- 11.1
- Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.;
- 2.
-
Anhang V wird wie folgt geändert:
- a)
-
in Teil A Tabelle 3A erhalten die Beschriftungen der Reihen jeweils die entsprechende folgende Fassung:
„Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output [von den Begünstigten vorgelegte Prognose]” bzw.
„Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output [tatsächliche Errungenschaft]” ;
- b)
-
in Teil B erhält die Überschrift von Nummer 14.1 folgende Fassung:
- 14.1
- Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.;
- 3.
-
Anhang X wird wie folgt geändert:
- a)
-
in Teil A Tabelle 2 erhalten die Beschriftungen der Reihen jeweils die entsprechende folgende Fassung:
„Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output [von den Begünstigten vorgelegte Prognose]” bzw.
„Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output [tatsächliche Errungenschaft]” ;
- b)
-
in Teil B erhält die Überschrift von Nummer 11.1 folgende Fassung:
- 11.1
- Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung, und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.