Artikel 11 VO (EU) 2018/545
Fahrzeuggenehmigungsverfahren für Zweisystem-Stadtbahnen im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum
(1) Für die Zwecke einer Typgenehmigung für Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge und/oder eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen im Eisenbahnsystem der Union können die Mitgliedstaaten — unbeschadet des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/797 und sofern gemäß Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2016/797 keine für das betreffende Zweisystem-Stadtbahnfahrzeug bzw. den betreffenden Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugtyp geltende technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) vorhanden ist — ein in ihrem jeweiligen nationalen Rechtsrahmen festgelegtes Verfahren für die Typgenehmigung für Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge und/oder eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen anwenden. In einem solchen Fall beachtet der Antragsteller das im nationalen Rahmen des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehene Verfahren für die Typgenehmigung für Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge und/oder die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen.
(2) Im Falle einer Typgenehmigung für Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge und/oder einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen für den grenzüberschreitenden Betrieb im Eisenbahnsystem der Union und wenn keine TSI für den betreffenden Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugtyp vorhanden ist, stellt der Antragsteller seinen Antrag bei den von den beteiligten Mitgliedstaaten benannten Genehmigungsstellen, die im Hinblick auf die Typgenehmigung für Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge und/oder die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen zusammenarbeiten.
(3) In anderen Fällen erfolgt die Genehmigung von Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugen und Zweisystem-Stadtbahnfahrzeugtypen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/797 fallen, nach dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.