Artikel 38 VO (EU) 2018/545

Bewertung des Antrags

Die Genehmigungsstelle und die für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB bewerten den Antrag, um hinreichende Gewähr dafür zu schaffen, dass der Antragsteller und die ihn unterstützenden Akteure ihre Pflichten und Aufgaben in der Konzeptions-, Herstellungs-, Überprüfungs- und Validierungsphase des Fahrzeugs und/oder des Fahrzeugtyps erfüllt haben, um die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der anwendbaren Rechtsvorschriften zu gewährleisten, damit das Fahrzeug in Verkehr gebracht und im Verwendungsgebiet des Fahrzeugtyps entsprechend den im Antrag festgelegten Nutzungsbedingungen und sonstigen Beschränkungen sicher betrieben werden kann.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.