Artikel 48 VO (EU) 2018/545

Angaben in der Fahrzeugtypgenehmigung

Die von der Genehmigungsstelle erteilte Fahrzeugtypgenehmigung enthält folgende Angaben:

a)
die Rechtsgrundlage, nach der die Genehmigungsstelle zur Erteilung der Fahrzeugtypgenehmigung befugt ist;
b)
die Bezeichnung der/des

i)
Genehmigungsstelle;
ii)
Antrags;
iii)
Genehmigungsverfahrens gemäß Artikel 14;
iv)
Antragstellers der Fahrzeugtypgenehmigung;
v)
zugehörigen EIN der Fahrzeugtypgenehmigung;

c)
Angaben zu den grundlegenden Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugtyps:

i)
entsprechend den Angaben in der Baumuster- und/oder Entwurfsprüfbescheinigung;
ii)
Verwendungsgebiet des Fahrzeugs;
iii)
Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug und sonstige Beschränkungen;
iv)
Verweis auf die den Fahrzeugtyp betreffende schriftliche Erklärung des Vorschlagenden gemäß Artikel 3 Absatz 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013, einschließlich Kennnummer und Fassung des Dokuments, im Einklang mit Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013;

d)
folgende Angaben:

i)
Fahrzeugtypkennung gemäß Anhang II des Durchführungsbeschlusses 2011/665/EU der Kommission(1);
ii)
Varianten des Fahrzeugtyps, soweit vorhanden;
iii)
Versionen des Fahrzeugtyps, soweit vorhanden;
iv)
die Werte der in den TSI und gegebenenfalls in den nationalen Vorschriften genannten Parameter zur Prüfung der technischen Kompatibilität des Fahrzeugs mit dem Verwendungsgebiet;
v)
die Übereinstimmung des Fahrzeugtyps mit den einschlägigen TSI und nationalen Regelwerken bezüglich der Parameter gemäß Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iv;

e)
Verweis auf die EG-Prüferklärungen der Teilsysteme;
f)
Verweis auf sonstige EU- oder nationale Rechtsvorschriften, denen der Fahrzeugtyp entspricht;
g)
Verweis auf die Begründung der Entscheidung gemäß Artikel 45 Absatz 5;
h)
Datum und Ort der Entscheidung über die Erteilung der Fahrzeugtypgenehmigung;
i)
Unterzeichner der Entscheidung über die Erteilung der Fahrzeugtypgenehmigung;
j)
die Möglichkeit und die Mittel, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, sowie die entsprechenden Fristen und Informationen über das nationale Beschwerdeverfahren.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsbeschluss 2011/665/EU der Kommission vom 4. Oktober 2011 über das Europäische Register genehmigter Schienenfahrzeugtypen (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 32).

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