Artikel 24 VO (EU) 2018/574

Komponenten des Repository-Systems

(1) Das Repository-System besteht aus folgenden Teilsystemen:

a)
Repositories, die für die Speicherung von Daten betreffend die Tabakerzeugnisse einzelner Hersteller und Importeure eingerichtet werden (im Folgenden „primäre Repositories” );
b)
einem Repository, das eine Kopie aller in primären Repositories gespeicherten Daten enthält (im Folgenden „sekundäres Repository” );
c)
einem Routing-Dienst (im Folgenden „Router” ), der vom Anbieter des sekundären Repository eingerichtet und verwaltet wird.

(2) Die Teilsysteme gemäß Absatz 1 sind unabhängig vom genutzten Diensteanbieter vollständig interoperabel.

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