Artikel 24 VO (EU) 2018/574
Komponenten des Repository-Systems
(1) Das Repository-System besteht aus folgenden Teilsystemen:
- a)
- Repositories, die für die Speicherung von Daten betreffend die Tabakerzeugnisse einzelner Hersteller und Importeure eingerichtet werden (im Folgenden „primäre Repositories” );
- b)
- einem Repository, das eine Kopie aller in primären Repositories gespeicherten Daten enthält (im Folgenden „sekundäres Repository” );
- c)
- einem Routing-Dienst (im Folgenden „Router” ), der vom Anbieter des sekundären Repository eingerichtet und verwaltet wird.
(2) Die Teilsysteme gemäß Absatz 1 sind unabhängig vom genutzten Diensteanbieter vollständig interoperabel.
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