Artikel 29 VO (EU) 2018/625

Stellungnahmen zu Fragen von allgemeinem Interesse

Die Beschwerdekammer kann, von Amts wegen oder auf schriftliches und begründetes Ersuchen des Exekutivdirektors des Amtes, den Exekutivdirektor um Stellungnahme zu Fragen von allgemeinem Interesse bitten, die im Verlauf von vor ihr geführten Verfahren auftreten. Die Beteiligten haben das Recht, Bemerkungen zur Stellungnahme des Exekutivdirektors abzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.