Artikel 4 VO (EU) 2018/625

Unterrichtung der Beteiligten in Widerspruchsverfahren

Die Widerspruchsschrift und alle vom Widersprechenden vorgelegten Unterlagen sowie die Mitteilungen des Amtes an einen der Beteiligten vor der Entscheidung über die Zulässigkeit werden dem anderen Beteiligten zum Zweck der Unterrichtung über die Einlegung eines Widerspruchs vom Amt übermittelt.

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