Artikel 3 VO (EU) 2018/644

Grad der Harmonisierung

Bei den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, welche die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, zusätzliche erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder einzuführen, um eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Paketzustelldienste zu bewirken, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

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