Artikel 1 VO (EU) 2018/763

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält die praktischen Festlegungen, die von Eisenbahnunternehmen bei der Einreichung von Anträgen auf eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung oder auf Erneuerung oder Aktualisierung solcher Bescheinigungen bei der in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten zentralen Anlaufstelle(1) ( „zentrale Anlaufstelle” ) zu treffen sind.

Ferner werden praktische Festlegungen getroffen, die für Sicherheitsbescheinigungsstellen bei der Beurteilung von Anträgen auf eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung oder auf Erneuerung oder Aktualisierung solcher Bescheinigungen sowie für die Abstimmung mit den vom geplanten geografischen Tätigkeitsgebiet betroffenen nationalen Sicherheitsbehörden gelten.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1).

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