Artikel 16 VO (EU) 2018/763

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 653/2007 wird mit Wirkung ab 16. Juni 2019 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin bis zum 15. Juni 2020 für jene Mitgliedstaaten, die der Agentur und der Kommission gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 notifiziert haben, dass sie den Umsetzungszeitraum der Richtlinie verlängert haben.

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