Artikel 8 VO (EU) 2018/763
Gültigkeitsdauer von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen
Einheitliche Sicherheitsbescheinigungen sind für die Dauer von fünf Jahren gültig.
Sollte jedoch ein kürzerer Zeitraum erforderlich sein, um die wirksame Kontrolle von Gefahren für den sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten, kann die Sicherheitsbescheinigungsstelle in Abstimmung mit den vom geplanten geografischen Tätigkeitsgebiet betroffenen nationalen Sicherheitsbehörden beschließen, die einheitliche Sicherheitsbescheinigung für eine Dauer von weniger als fünf Jahren zu genehmigen. In diesem Fall gibt die Sicherheitsbescheinigungsstelle die Gründe für ihre Entscheidung im Ergebnis der gemäß Artikel 9 gespeicherten Bewertung an.
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