Artikel 11 VO (EU) 2018/867
Unzulässigkeit der Beschwerde
Die Beschwerdekammer kann eine Beschwerde aus einem oder mehreren der folgenden Gründe für unzulässig erklären:
- a)
- die Beschwerde entspricht nicht den formalen Anforderungen in Artikel 9;
- b)
- der Beschwerdeführer hat die Frist für die Einlegung der Beschwerde nicht eingehalten;
- c)
- die Beschwerde bezieht sich nicht auf eine beschwerdefähige Entscheidung;
- d)
- der Beschwerdeführer ist weder ein Adressat der Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt wird, noch kann er nachweisen, dass er unmittelbar und individuell von ihr betroffen ist.
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